Seit dem 1.1.2009: Mehr Geld für alle?                                                                       Zurück
Seit dem 1.1.2009 gibt es ein höheres Kindergeld sowie einen höheren steuerlichen Kinderfreibetrag. Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind von 154 auf 164 Euro, Für das dritte Kind bekommt man nun 170 Euro, ab dem vierten Kind 195 Euro.

Der höhere Kinderfreibetrag bedeutet für manche Eltern eine (geringfügige) steuerliche Entlastung. Wichtiger dürfte für die Meisten sein, dass deswegen der Mindestunterhalt, das "Existenzminimum", vieler Kinder steigt: Kinder von bis zu fünf Jahren haben Anspruch auf 2 Euro mehr. 12 Euro mehr erhalten Kinder von 12 bis 17 Jahren. Für die Sechs- bis Elfjährigen ändert sich hingegen nichts.

Seit dem 1.1.2009 gilt auch die neue "Düsseldorfer Tabelle": An ihr kann man ablesen, wie hoch der Unterhaltsbedarf von Kindern je nach ihrem Alter und dem Einkommen ihrer Eltern ist. Die Einkommen sind in 10 Einkommensstufen eingeteilt. Je höher die Stufe, desto höher der Unterhalt. Der Unterhalt der Stufe 1 (Einkommen bis 1.500 Euro) entspricht dem Mindestunterhalt.

Wer Unterhalt zahlen muss, wird übrigens weniger belastetet, als dies nach der Tabelle zunächst den Anschein hat. In manchen Fällen sinkt die Unterhaltspflicht sogar minimal. Grund hierfür ist, dass die Erhöhung des Kindergeldes auch dem Zahlungsverpflichteten wirtschaftlich zu Gute kommen soll.

Rechtsanwalt Martin Wahlers
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Dingeldein . Rechtsanwälte, Bickenbach

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